{"id":159,"date":"2022-08-05T11:51:31","date_gmt":"2022-08-05T11:51:31","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost:81\/volvo_bar\/?page_id=159"},"modified":"2022-12-02T11:37:42","modified_gmt":"2022-12-02T10:37:42","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/volvo-baar.ch\/staging\/agbs\/","title":{"rendered":"Rechtliche Hinweise"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) des Garagenbetriebes H\u00fcsser &amp; Palkoska AG (nachfolgend \u201eGaragenbetrieb\u201c) f\u00fcr Reparatur- und Serviceleistungen Werkstattbesuch), f\u00fcr die Erstellung von Kostenvoranschl\u00e4gen sowie f\u00fcr den Verkauf und den Einbau von Ersatzteilen und Zubeh\u00f6r.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.1 <\/strong>Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Garagenbetrieb und Ihnen als Kunden f\u00fcr s\u00e4mtliche Reparatur- und Serviceleistungen, f\u00fcr damit zusammenh\u00e4ngende Kostenvoranschl\u00e4ge sowie f\u00fcr den Verkauf und\/oder den Einbau von Ersatzteilen und Zubeh\u00f6r.<br><strong>1.2<\/strong> Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausf\u00fchrungen der Einfachheit halber stets nur die m\u00e4nnliche Form verwendet, die weibliche Form ist folglich immer eingeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>2. Einbezug der vorliegenden AGB<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p><strong>2.1<\/strong>Die vorliegenden AGB bilden einen integrierten Bestandteil aller Vertr\u00e4ge zwischen dem vorgenannten Garagenbetrieb und dem Kunden, welche sich auf die Durchf\u00fchrung von Reparatur- bzw. Serviceleistungen sowie den Verkauf und\/oder Einbau von Ersatzteilen und Zubeh\u00f6r beziehen. Sie gelten unabh\u00e4ngig von der Form (schriftlich, m\u00fcndlich) und dem Ort (Garagenbetrieb, Internet) des Vertragsabschlusses.<br><strong>2.2<\/strong> Die jeweils aktuellste Version der AGB des Garagenbetriebes ist auf seiner Homepage aufgeschaltet und\/oder liegt ebenso in gedruckter Form beim Empfang und\/oder beim Kundendienstschalter des Garagenbetriebes zur Einsicht und Mitnahme auf. Ebenso sind die AGB beim Kundendienst angeschlagen und f\u00fcr den Kunden folglich jederzeit einsehbar.<br><strong>2.3<\/strong> Der Einbezug resp. die Geltung abweichender und\/oder erg\u00e4nzender AGB des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn der Garagenbetrieb diesen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen hat.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong><strong>2. Einbezug der vorliegenden AGB<\/strong><\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p><strong>3.1<\/strong> Der Kunde hat die zu reparierenden M\u00e4ngel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zust\u00e4ndigen Mitarbeiters des Garagenbetriebes so pr\u00e4zise wie m\u00f6glich zu bezeichnen und den gew\u00fcnschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen und der abgesprochene Termin werden im Werkstattauftrag erfasst und vom Kunden quittiert.<br><strong>3.2<\/strong> Soweit erforderlich, wird das vom Kunden \u00fcberlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben zus\u00e4tzlich kostenlos auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Sollten diesbez\u00fcglich Kosten anfallen, m\u00fcssen diese im Kundenauftrag enthalten sein. Soweit technisch m\u00f6glich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten tempor\u00e4r verschl\u00fcsselt gesichert. Unabh\u00e4ngig davon geht der Garagenbetrieb davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gem\u00e4ss Betriebsanleitung zu sichern, um einen allf\u00e4lligen Datenverlust zu vermeiden. F\u00fcr einen derartigen Datenverlust hat der Garagenbetrieb folglich nicht einzustehen.<br><strong>3.3<\/strong> Der Garagenbetrieb ist erm\u00e4chtigt, im Bedarfsfall Unterauftr\u00e4ge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten mit dem vom Kunden \u00fcberlassenen Fahrzeug durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4. Preisangaben \/ Kostenvoranschlag<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>4.1<\/strong> Auf Verlangen des Kunden vermerkt der Garagenbetrieb im Werkstattauftrag die Preise und Ans\u00e4tze zzgl. MWSt., die bei der Durchf\u00fchrung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. W\u00fcnscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und Ersatzteile \/ Zubeh\u00f6r aufgef\u00fchrt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Der Garagenbetrieb ist an diesen Kostenvoranschlag f\u00fcr zehn Tage nach erfolgter Aush\u00e4ndigung gebunden und darf diesen \u2013 ohne vorg\u00e4ngige Zustimmung des Kundin \u2013 nicht um mehr als 10% \u00fcberschreiten.<br><strong>4.2<\/strong> Wenn sich bei der Ausf\u00fchrung von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zus\u00e4tzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens des Garagenbetrieb erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeug\u00fcbernahme durch den Garagenbetrieb nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenm\u00e4ssig 10% des Gesamtauftrages \u00fcbersteigen, holt der Garagenbetrieb f\u00fcr diese Arbeiten vorg\u00e4ngig telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat daf\u00fcr besorgt zu sein, dass dem Garagenbetrieb eine Telefonnummer zur Verf\u00fcgung steht, auf welcher der Kunde w\u00e4hrend der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten erreichbar ist. Soweit der Garagenbetrieb den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abst\u00e4nden von zumindest 10 Minuten) nicht erreichen kann, wird der Garagenbetrieb diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Soweit die zus\u00e4tzlichen Arbeiten kostenm\u00e4ssig 10% des Gesamtauftrages nicht \u00fcbersteigen, darf der Garagenbetrieb von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht dessen vorg\u00e4ngige Zustimmung einholen.<br><strong>4.3<\/strong> Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten f\u00fcr die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, Kosten f\u00fcr die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag nicht erteilt werden.<br><strong>4.4<\/strong> Ansonsten gelten die Preise und Ans\u00e4tze, welche der Garagenbetrieb gem\u00e4ss separater Preisliste verrechnet, soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die orts\u00fcblichen Preise und Ans\u00e4tze.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>5.1<\/strong> W\u00fcnscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr.<br><strong>5.2<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von drei Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aush\u00e4ndigung resp. \u00dcbermittlung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgef\u00fchrt werden, verk\u00fcrzt sich diese Abholfrist auf zwei Arbeitstage.<br><strong>5.3<\/strong> Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt im Garagenbetrieb, soweit nichts Anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr am Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden \u00fcber (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Besch\u00e4digung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, sp\u00e4testens aber zum Gesch\u00e4ftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist der Garagenbetrieb berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden au\u00dferhalb des jeweiligen Garagenbetriebes zu parken. Bei Abnahmeverzug kann der Garagenbetrieb nach erfolgter schriftlicher Mahnung des Kunden unverz\u00fcglich eine orts\u00fcbliche Aufbewahrungsgeb\u00fchr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgel\u00e4nde des Garagenbetriebes verbleibt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">6. Rechnung<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>6.1<\/strong> In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren f\u00fcr jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie f\u00fcr verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgef\u00fchrt, so gen\u00fcgt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zus\u00e4tzliche Arbeiten besonders aufgef\u00fchrt sind.<br><strong>6.2<\/strong> Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden sp\u00e4testens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten der Garagenbetrieb von der Korrektheit derselben ausgehen darf.<br><strong>6.3<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollst\u00e4ndigen Nichtzahlung der Rechnung durch eine Versicherungsgesellschaft resp. ausbleibender Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten \/ Importeurs, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollst\u00e4ndig und auf erste Anforderung gegen\u00fcber dem Garagenbetrieb zu begleichen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">7. Zahlungsmodalit\u00e4ten\/Verrechnung\/Verzug<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>7.1<\/strong> Der Rechnungsbetrag ist grunds\u00e4tzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aush\u00e4ndigung der Rechnung bar oder via EC zur Zahlung f\u00e4llig, sp\u00e4testens jedoch innerhalb 14 Tage nach Meldung der Fertigstellung und Aush\u00e4ndigung resp. \u00dcbersendung der betreffenden Rechnung.<br><strong>7.2<\/strong> Forderungen des Garagenbetriebes kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbez\u00fcglich ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil vorliegt; Dar\u00fcber hinaus wird das Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ausgeschlossen. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.<br><strong>7.3<\/strong> Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann der Garagenbetrieb nach Verfall des Zahlungsziels von 14 Tagen ohne eine zus\u00e4tzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% einverlangen. Der Garagenbetrieb ist ebenso berechtigt, f\u00fcr \u00fcbermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von CHF 20.00 pro Schreiben in Rechnung zu stellen.<br><strong>7.4<\/strong> Der Garagenbetrieb ist dazu berechtigt, das Inkasso einer f\u00e4lligen Forderung einem Dritten zu \u00fcbertragen. Die Kosten dieser Drittleistung gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">8. Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Reparatur- und Serviceleistungen<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>8.1<\/strong> Der Kunde hat das Fahrzeug nach der \u00dcbernahme umgehend im Hinblick auf allf\u00e4llige M\u00e4ngel zu \u00fcberpr\u00fcfen. Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln hat der Kunde beim ausf\u00fchrenden Garagenbetrieb sp\u00e4testens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeug\u00fcbernahme schriftlich zu r\u00fcgen, bei verdeckten M\u00e4ngeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterl\u00e4sst der Kunde die fristgerechte R\u00fcge, gelten die Arbeiten des Garagenbetriebes als genehmigt und damit jegliche M\u00e4ngelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere f\u00fcr den Sachmangel selbst, f\u00fcr den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge.<br><strong>8.2<\/strong> Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbez\u00fcgliche Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdr\u00fccklich vorbeh\u00e4lt.<br><strong>8.3<\/strong> Anspr\u00fcche des Kunden wegen einer mangelhaften Reparatur- bzw. Serviceleistungen verj\u00e4hren in 2 Jahren ab Abnahme des Fahrzeuges.<br><strong>8.4<\/strong> Soweit ein fristgerecht ger\u00fcgter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen des Garagenbetriebes zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Die gesetzlichen M\u00e4ngelrechte werden wegbedungen. Schl\u00e4gt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten. Soweit der Kunde allf\u00e4llige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen l\u00e4sst, f\u00e4llt der Gew\u00e4hrleistungsanspruch vollumf\u00e4nglich dahin, der Garagenbetrieb ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu verg\u00fcten. W\u00e4hlt der Kunde nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung den R\u00fccktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ausgewechselte Ersatzteile fallen in das Eigentum des Garagenbetriebes.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">9. Garantie f\u00fcr Ersatzteile und Zubeh\u00f6r<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>9.1<\/strong> Der Kunde hat Ersatzteile und Zubeh\u00f6r bei der Lieferung umgehend zu pr\u00fcfen und allf\u00e4llige M\u00e4ngel innerhalb von 7 Arbeitstagen schriftlich zu r\u00fcgen. Verdeckte M\u00e4ngel sind innerhalb von 7 Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten schriftlich zu r\u00fcgen. Unterl\u00e4sst der Kunde die fristgerechte R\u00fcge, sind alle M\u00e4ngelrechte verwirkt.<br><strong>9.2<\/strong> Soweit die Ersatzteile und das Zubeh\u00f6r \u00fcber eine laufende Herstellergarantie verf\u00fcgen, gilt ausschliesslich diese und die gesetzliche Gew\u00e4hrleistung wird in gesetzlich zul\u00e4ssigem Umfang ausgeschlossen. Soweit keine Herstellergarantie besteht, verj\u00e4hren die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden f\u00fcr Ersatzteile und Zubeh\u00f6r in 2 Jahren ab der Lieferung. Tritt innerhalb der Garantiefrist \/ Gew\u00e4hrleistungsfrist ein fristgerecht ger\u00fcgter Mangel auf, so hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf den kostenlosen Umtausch der Ware. Ist der kostenlose Umtausch der Ware nicht m\u00f6glich, so hat der Kunde Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Netto-Kaufpreises gegen R\u00fcckgabe der mangelhaften Ware.<br><strong>9.3<\/strong> Die Haftung des Garagenbetriebes f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den oder Folgesch\u00e4den, insbesondere Sch\u00e4den an anderen Fahrzeugteilen, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Haftungssch\u00e4den, Rechtsverfolgungssch\u00e4den etc. wird, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig wegbedungen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">10. Haftung<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>10.1<\/strong> Der Garagenbetrieb haftet nur bei vors\u00e4tzlicher oder grobfahrl\u00e4ssiger Schadenszuf\u00fcgung, die Haftung f\u00fcr leichte und mittlere Fahrl\u00e4ssigkeit ist demnach \u2013 in gesetzlich zul\u00e4ssigem Umfang \u2013 ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ebenso die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Garagenbetriebes f\u00fcr von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den. Die Beweislast f\u00fcr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Garagenbetriebes resp. der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen etc. obliegt dem Kunden.<br><strong>10.2<\/strong> Eine etwaige Haftung des Garagenbetriebes bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der \u00dcbernahme einer besonders vereinbarten Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt vorbehalten.<br><strong>10.3<\/strong> Die Haftung f\u00fcr den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdr\u00fccklich seitens des Garagenbetriebes in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde hat demnach daf\u00fcr besorgt zu sein, dass im \u00fcberlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.<br><strong>10.4<\/strong> Soweit das dem Garagenbetrieb \u00fcberlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es dem Garagenbetrieb zu, die Aush\u00e4ndigung des Fahrzeuges zu verweigern und\/oder eine entsprechende (vorg\u00e4ngige) Meldung an die zust\u00e4ndige MFK zu machen. Soweit der Garagenbetrieb das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Verlangen des Kunden demselben aush\u00e4ndigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zul\u00e4ssigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin. Diesem ist aufgrund des Hinweises des Garagenbetriebes bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll.<br><strong>10.5<\/strong> Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in seinem Auftrag vorgenommene individuelle Ver\u00e4nderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften zu verbessern (so beispielsweise das Aufbohren der Zylinder zur Hubraumvergr\u00f6\u00dferung, der Einbau von Kompressoren und Turboladern zur Aufladung, eine Lachgaseinspritzung oder der Einbau von Motoren mit gr\u00f6\u00dferem Hubraum) oder die Optik des Fahrzeuges zu ver\u00e4ndern, die Werks- d.h. Fabrikgarantie beeintr\u00e4chtigen resp. zum Verlust derselben f\u00fchren k\u00f6nnen. Ebenso kann ein Tuning die Qualit\u00e4t des Fahrzeuges beeintr\u00e4chtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Sch\u00e4den am Fahrzeug insbesondere am Motor f\u00fchren. In gesetzlich zul\u00e4ssigem Umfang wird folglich jegliche Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den und Garantiebeeintr\u00e4chtigungen, welche auf die gew\u00fcnschten Tuningarbeiten zur\u00fcckzuf\u00fchrend sind, vollst\u00e4ndig ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">11. Ersatzteile\/Verbrauchsmaterialien des Kunden<\/h4>\n\n\n\n<p>\u00dcberl\u00e4sst der Kunde dem Garagenbetrieb Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien mit der Anweisung, diese im Rahmen von Service- bzw. Reparaturarbeiten zu verwenden, so erfolgt selbiges ausschliesslich auf Risiko und Gefahr des Kunden. Jede Haftung und Gew\u00e4hrleistungspflicht des Garagenbetriebes f\u00fcr allf\u00e4llige M\u00e4ngel an diesen Ersatzteilen bzw. Verbrauchsmaterialien und\/oder die Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den werden in gesetzlich zul\u00e4ssigem Umfang ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">12. Eigentumsvorbehalt \/ Retentionsrecht<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>12.1<\/strong> Zubeh\u00f6r-, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allf\u00e4lliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden \u00fcber. Der Garagenbetrieb hat das Recht, entsprechende Eintr\u00e4ge in das Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.<br><strong>12.2<\/strong> Der Garagenbetrieb hat das Recht, bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung von Forderungen aus durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc., das vom Kunden \u00fcberlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zur\u00fcckzubehalten. Soweit der Kunde die Ausst\u00e4nde auch nach dreimaliger Mahnung und Androhung der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht dem Garagenbetrieb das Recht zu, das Fahrzeug freih\u00e4ndig zu ver\u00e4ussern ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserl\u00f6s wird \u2013 nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten des Garagenbetriebes \u2013 dem Kunden ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">13. Datenschutz<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung (einschliesslich telefonischer und anderer Kundenzufriedenheitsumfragen) sowie zu Marketingzwecken einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung (z.B. per Email) durch den Garagenbetrieb, durch die Importeurin des Fahrzeuges und\/oder autorisierter Partner\/Dienstleister bearbeitet und verwendet werden d\u00fcrfen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten durch den Garagenbetrieb entsprechend an die Importeurin und\/oder autorisierter Partner\/Dienstleister weitergeleitet werden. Die Daten werden ausschliesslich in \u00dcbereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Sollte der Kunde mit dem Erhalt von elektronischer Werbung bzw. Befragung im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit etc. nicht einverstanden sein, hat dieser eine entsprechende schriftliche Erkl\u00e4rung dem Garagenbetrieb zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">14. Salvatorische Klausel<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Ung\u00fcltigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ung\u00fcltigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allf\u00e4llige L\u00fccken sind vielmehr unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu f\u00fcllen, dass der Zweck der AGB m\u00f6glichst erf\u00fcllt wird.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">15. \u00c4nderung der AGB<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>15.1<\/strong> Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden g\u00fcltigen Fassung.<br><strong>15.2<\/strong> Der Garagenbetrieb beh\u00e4lt sich vor, die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen jederzeit und einseitig zu \u00e4ndern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage des Garagenbetriebes ver\u00f6ffentlicht resp. liegt beim Empfang Kundendienst auf und\/oder ist beim Kundendienst ausgeh\u00e4ngt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">16. Schlichtung \/ Gerichtsstand \/ anwendbares Recht<\/h4>\n\n\n\n<p>Auf Wunsch der Vertragsparteien kann der Streit vor der gerichtlichen Auseinandersetzung seitens der Schlichtungsstelle des AGVS und TCS geschlichtet und hierbei eine aussergerichtliche L\u00f6sung gesucht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gerichtsstand f\u00fcr alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit f\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtige und zuk\u00fcnftige Anspr\u00fcche ist der Sitz des Garagenbetriebes, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz \/ Wohn Sitz im Ausland hat. Dem Garagenbetrieb steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz \/ Wohnsitz zu belangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) des Garagenbetriebes H\u00fcsser &amp; Palkoska AG (nachfolgend \u201eGaragenbetrieb\u201c) f\u00fcr Reparatur- und Serviceleistungen Werkstattbesuch), f\u00fcr die Erstellung von Kostenvoranschl\u00e4gen sowie f\u00fcr den Verkauf und den Einbau von Ersatzteilen und Zubeh\u00f6r. 1. 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